Abbruchbescheid
Substantiv · m
—
Österreich: behördliche Anordnung zum Abbruch eines Gebäudes
In erster Instanz erließ die Behörde auf Basis der Vermessungen des Geometers einen Abbruchbescheid.
Das Gebäude verwahrloste immer mehr, 1972 richtete ein Erdbeben weitere Schäden an und Mitte der 1970er Jahre beantragte der Eigentümer den Abbruchbescheid.