Bauaufsicht
Substantiv · f
—
Tätigkeit, die sicherstellt, das geltendes Recht beim Bauen eingehalten wird
Die Bauaufsicht wird von der Baubehörde wahrgenommen.
—
Behörde zur Genehmigung, Beobachtung, Kontrolle, Überwachung und baurechtliche Abnahme von Bauvorhaben
Im Rechtsstreit mit der Bauaufsicht unterlag der Bauherr und musste beim Brandschutz nachbessern.
Die Bauaufsicht nahm das fertiggestellte Gebäude ab und übergab es der Öffentlichkeit.
Herr Meyer von der Bauaufsicht kontrollierte im Ortstermin die genehmigten Außenmaße des Gebäudes.
Bauaufsicht
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Bauüberwachung
Bauleitung