Direktionsgeschäft
Substantiv · n
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Österreich, Schweiz, ansonsten veraltet
Verwaltungsaufgaben, die zu einem übernommenen Amt gehören (früher oft im Zusammenhang mit Schulen, Anstalten, Theatern und ähnlichem)
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Banken, Versicherungen
Geschäft zwischen Bank oder Versicherung und Kunde, das vom Hause selbst abgewickelt wird und nicht über Agenten, Vertreter oder Makler läuft und bei dem deshalb keine Vermittlungsgebühren anfallen