Fraktionsdisziplin
Substantiv · f
—
Politik: das Einhalten der Beschlüsse der Fraktion, um ein einheitliches Auftreten der Partei im Parlament zu gewährleisten
Nicht alle Abgeordneten hielten sich an die Fraktionsdisziplin und wählten den Gegenkandidaten.
In der Bundesrepublik Deutschland verbietet das Grundgesetz einen Fraktionszwang, trotzdem halten sich die meisten Parlamentarier an die Fraktionsdisziplin.