Gefahrengebiet
Substantiv · n
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Areal, in dem Gefahr herrscht
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Luftfahrt: ein Luftraum, der für Aktivitäten vorgesehen ist, die eine Gefahr für Luftfahrzeuge darstellen
Gefahrengebiete dienen der Flugsicherheit.
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Hamburger Polizeirecht: ein Gebiet im öffentlichen Raum, in dem auf Grund von konkreten Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass in diesem Gebiet Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden