—die Erlaubnis (das Recht) Dinge zu tun, die einer Macht/Staatsmacht zustehen Die Ausübung der Gerichtsbarkeit ist ein Hoheitsrecht des Staats. Der König verzichtete im frischeroberten Land zunächst auf viele Hoheitsrechte, wie auf die Erhebung von Zöllen, Weg- und Geleitgeld und das Münzrecht.