Kommunalrecht
Substantiv · n
—
deutsches Recht: Rechtsgebiet, in dem die Entstehung, die Organisation und die Handlungsformen der kommunalen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise, die Bezirke (in Bayern) und kommunale Zusammenschlüsse zur gemeinsamen Aufgabendurchführung (etwa Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände)) geregelt sind
Theodora ist eine anerkannte Expertin auf dem Gebiet des baden-württembergischen Kommunalrechts.
Das Kommunalrecht weist in den einzelnen Bundesländern durchaus Unterschiede auf.