Kontaktsperre
Substantiv · f
—
Verbot des Treffens oder Austauschens von Information
—
Strafrecht, Strafvollzug
„Unterbrechung jedweder Verbindung eines Straf- oder Untersuchungsgefangenen mit anderen Gefangenen und der Außenwelt“
Der von einer Kontaktsperre betroffene Gefangene darf sich auch nicht mit einem Anwalt seines Vertrauens beraten.