Landschaftsprogramm
Substantiv · n
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Umweltrecht: Höchste Ebene der Landschaftsplanung, auf der die Raumnutzung eines ganzen Bundeslandes aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant wird
Auch die Stadtstaaten stellen Landschaftsprogramme auf, obwohl sie nicht unbedingt dazu verpflichtet sind.