Lohnsteuer
Substantiv · f
—
eine Erhebungsform von Steuer auf den zu zahlenden Monatslohn; Lohnabzug vom Bruttolohn
Die Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) erhoben und direkt vom vereinbarten Bruttolohn durch den Arbeitgeber berechnet und an das Finanzamt abgeführt.
Die gezahlt Lohnsteuer kann nur im Rahmen einer ordentlichen Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden.
Unterjährig läst sich die Lohnsteuer nur durch einen Eintrag, der vorweg genommen Werbungskosten, mindern; zugleich verpflichtet dies Eintrag auf der Lohnsteuerkarte zur Abgabe einer ordentlichen Einkommensteuererklärung bis zum 30. Mai des Folgejahres.
Die Lohnsteuer ist nur eine Steuerart, denn darüber hinaus sind auch noch Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Kfz-Steuer, Versicherungssteuer usw. fällig.
Lohnsteuer
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Sozialversicherungssteuer