Seemannsamt
Substantiv · n
—
Schifffahrtsbehörde zur An- und Abmusterung von Schiffsbesatzungen oder zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Kapitän, Offizier und Mannschaft
Die Schiffsbesatzung hat mehrheitlich zur Schlichtung der Streitigkeiten mit dem Kapitän das Seemannsamt angerufen.