Selbstauflösungsrecht
Substantiv · n
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Staatsrecht, Verfassungsrecht: das Recht eines Parlamentes, sich durch eigenen Beschluss aufzulösen, um anschließend Neuwahlen zu ermöglichen
Gegenwärtig besitzt der Deutsche Bundestag kein Selbstauflösungsrecht, aber es wird über eine mögliche Änderung des Grundgesetzes nachgedacht.