Charter-Kolonie
Substantiv · f
—
Einst besondere Kolonie-Art (besonders in Nordamerika); eine Kolonie, bei welcher das Rechtsverhältnis zwischen dem König und der Kolonie durch eine, einer Verfassung ähnelnden, Urkunde (Charta, engl. charter) geregelt war.
Connecticut und Rhode-Island waren einmal Charter-Kolonien.
Etwa zeitgleich und durchaus in gegenseitiger Kenntnis voneinander entwickelte sich weiter nördlich ein völlig anderer Typ englischer Kolonie: der der radikal protestantischen Charter-Kolonie.
… und das Sultanat Brunei (seit 1888) als Schutzstaaten, die Kronkolonie Labuan (seit 1846), zu Brunei gehörig, und die Charter-Kolonie British North Borneo (seit 1881), nach dem Zweiten Weltkrieg, gleich Sarawak, Kronkolonie.