Hauptsacheentscheidung
Substantiv · f
—
Recht: Entscheidung in der Hauptsache, meist Sachentscheid, meist im Hauptverfahren, oft als Vorbehalt der noch ausstehenden Entscheidung angesprochen
Auch wenn die Kostenfolgen mit im Tenor / Dispositiv stehen, gehören sie doch nicht zur Hauptsachenentscheidung.
Das Fugen-n in Hauptsachenentscheidung wird in der juristischen Fachliteratur nur bisweilen gebraucht. Noch seltener ist die Schreibung mit Bindestrich (Hauptsache-Entscheidung), um das Aufeinandertreffen zweier gleicher, aber getrennt zu sprechender Vokale zu verhindern.