Hauptsacheverfahren
Substantiv · n
—
gerichtliches Verfahren, in dem über das finale Rechtsschutzziel des Klägers endgültig und abschließend entschieden werden soll und das daher von Verfahren des einstweiligen/vorläufigen Rechtsschutzes ebenso wie von selbständigen Beweisverfahren oder Verfahren über Prozess-/Verfahrenskostenhilfe zu unterscheiden ist