Kanzelmissbrauch
Substantiv · m
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in der Bundesrepublik Deutschland bis 1953 strafrechtlicher Tatbestand, bei dem ein Geistlicher vor einer Menschenmenge oder in einer Kirche Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise erörtert
Diesen Fall von Kanzelmissbrauch müssten die Bischöfe ernster nehmen.