Kanzleikraft
Substantiv · f
—
Mitarbeiter in einem Rechtsanwaltsbüro (oder auch in anderen Büros, die üblicherweise Kanzlei genannt werden, wie zum Beispiel die Bundeskanzlei), der nicht zu den Eigentümern/Gesellschaftern gehört
Alle Kanzleikräfte erhalten zum Monatsende eine Extrazahlung.
Mit diesem unbezahlbaren Rüstzeug versehen, fand sie nach ihrem Erziehungsurlaub schnell eine Position als Kanzleikraft in der Bundeskanzlei.