Klostertod
Substantiv · m
—
Rechtswissenschaft, Religionsgeschichte: Entlassung aus der weltlichen Rechtsprechung, Verlust des Status als natürliche Person bei Eintritt in einen Mönchs- oder Nonnenorden im Mittelalter
Starb jemand den Klostertod, traten seine Hinterbliebenen ihr Erbe an.