Konsensehe
Substantiv · f
—
Kirchenrecht: Ehe, die unter Rückgriff auf das Römische Recht die Zustimmung beider Partner bei der Eheschließung erfordert
Die Anzahl illegitimer Geburten nahm in der Folge vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu, wobei sowohl im Hinblick auf die Verbreitung der Konsensehe als auch illegitimer Geburten zum Teil erhebliche regionale Unterschiede bestanden.